Kurze Geschichte des Bundes
Gegründet wurde der Bund als „Bund freier ev.-ref. Gemeinden Deutschlands“ 1928 in Leipzig. Er ist hervorgegangen aus Resten der 1703 gegründeten Konföderation ev.-ref. Kirchen in Niedersachsen sowie reformierten Gemeinden in Hamburg, Dresden und Leipzig. Während die Unabhängigkeit der einzelnen Gemeinden fortbestehen sollte, war gleichzeitig das Ziel, im protestantischen Deutschland auch im reformierten Bereich eine gemeinsame Vertretung zu haben und auch sonstige gemeinsame Angelegenheiten regeln zu können.
Bereits 1882 war es in der Provinz Hannover zur Gründung der „Evangelisch-reformierten Kirche der Provinz Hannover“, der heutigen Evangelisch-reformierten Kirche, gekommen. Sie besteht bis heute als Gliedkirche der „Evangelischen Kirche in Deutschland“, während der 1928 gegründete „Bund“ der EKD nur als assoziiertes Mitglied angeschlossen ist.
1928 traten die damaligen reformierten Gemeinden aus Hanau dem Bund bei. 1932 folgen die Gemeinden der Ref. Synode in Bayern (ab 1949 Ev. ref. Kirche in Bayern). Gleichzeitig änderte er seinen Namen in Bund ev.-ref. Kirchen in Deutschland. 1960 wurde der Bund der EKD assoziiert. Noch 1966 trat die Gemeinde in Bützow/Mecklenburg dem Bund bei, 1979 die neu gegründete reformierte Gemeinde München II. Nachdem die in der DDR gelegenen Gemeinden nicht mehr zum Bund gehörten, erfolgte die Umbenennung in Bund ev.-ref. Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahre 1986 vertrat der Bund 27.000 Gemeindeglieder in 14 Gemeinden. Laut der Ordnung von 1976 ist der Bund eine „synodal geordnete Kirche“, die ihre Mitglieder „zu einer Gemeinschaft zusammenschließt, die gemeinsame und gegenseitige Verantwortung wahrnimmt“. 1989 trat die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern aus dem Bund aus und trat der o.g. Evangelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland als 11. Synodalverband bei. Diese vergrößerte Kirche nannte sich daher zunächst „Evangelisch-reformierte Kirche – Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland“ und schließlich lediglich „Evangelisch-reformierte Kirche“. 1993 traten auch die reformierten Gemeinden in Bützow (Mecklenburg) und Leipzig mit der inzwischen gegründeten Filialgemeinde Chemnitz, die 1994 selbständig wurde, und 1996 die Wallonisch-niederländische Gemeinde Hanau aus dem Bund aus und der Evangelisch-reformierten Kirche bei. Somit gehörten im Jahr 2005 nur noch sechs Gemeinden mit 13.000 Mitgliedern zum Bund. 2012 verließen auch die reformierten Gemeinden in Braunschweig und Hamburg den Bund und schlossen sich der Evangelisch-reformierten Kirche an. Zuletzt folgte 2013 auch die Gemeinde in Göttingen. Somit besteht der Bund aktuell nur noch aus den reformierten Gemeinden Bückeburg, Stadthagen und Dresden. Die Gesamtzahl der Mitglieder des Kirchenbundes sank dadurch von zuvor 11.000 auf jetzt 1.500 Mitglieder.
Der „Bund“ ist nicht zu verwechseln mit dem „Reformierten Bund“, der bereits 1884 gegründet wurde und als „Dachverband“ aller reformierten Kirchen und Gemeinden in Deutschland gilt.
Im Folgenden werden reformierte Gesangbücher genannt, die in Gemeinden des „Bundes Evangelisch-Reformierter Kirchen“ im Gebrauch waren oder noch im Gebrauch sind. Am Ende der Seite wird ein Liederbuch aufgeführt, das vom „Reformierten Weltbund“ herausgegeben wurd.
Zu den Gesangbüchern reformierter Gemeinden, die früher zum „Bund“ gehörten und sich zwischenzeitlich überwiegend der „Evangelisch-reformierten Kirche“ angeschlossen haben, vgl. die dort genannten Gesangbücher.
Gesangbuch der evangelisch-reformirte Hof- und Stadtgemeinde zu Bückeburg und Stadthagen
Bückeburg, 1892
Vorwort; Lieder Nr. 1-159 nur Texte; Verzeichnis der Lieder nach dem Alphabet; Verzeichnis der Nummern des alten Gesangbuches und wo diese im neuen zu finden sind. (demnach hatte das alte Gesangbuch mindestens 569 Lieder)
Nach 1950 verwendeten die Gemeinden des Bundes reformierter Kirchen das Evangelische Kirchengesangbuch – Ausgabe für die Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland.
Evangelisches Gesangbuch
Ausgabe für die Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), die Evangelische-altreformierte Kirche in Niedersachsen, in Gemeinschaft mit der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche, in Gebrauch auch in Gemeinden des Bundes evangelisch-reformierter Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland
Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn, 1996
Zum Gebrauch dieses Buches; Inhaltsübersicht; Psalmen 1-150; Die Dichter und Komponisten; alphabetisches Verzeichnis der Psalmen; Lieder des Stammteils Nr. 1-535; Landeskirchlicher Liederteil (Ev. Kirche im Rheinland; Ev. Kirche von Westfalen; Lippische Landeskirche; Ev.-ref. Kirche): Lieder Nr. 536-695; Psalmen, Gottesdienst, Bekenntnisse, Gebete, Kirchenjahr, Beigaben Nr. 701-925; alphabetisches Verzeichnis der Lieder; Verzeichnis der Rechteinhaber
(eingeführt am 1. Advent 1996)
Reformierter Weltbund
„Wer sagt ihr, dass ich sei?“ (Markus 8, 29)
Lieder und Texte für den Gottesdienst
Seoul 1989
Reformierter Weltbund
Inhaltsverzeichnis; Vorwort; Einleitung; Teil I: Gottesdienstordnungen (Morgenandacht, Abendmahlsgottesdienst), Teil II: Gebete, Bekenntnisse, Liturgische Texte; Teil III: Gesungene Responsorien, Lieder (Die Lieder sind durchnummeriert von Nr. 1-51 und haben meist einstimmige Noten); Sources (Quellenangaben der Lieder)
Anm.: Es handelt sich um ein Ringbuch.